Alte Kreditverträge prüfen: Kreditgebühren bei Bank Austria, Volksbank, BAWAG, Wüstenrot und anderen Banken können rückforderbar sein

Kreditgebühren zurückfordern

Viele Kreditnehmer haben bei Abschluss ihres Kreditvertrags Bearbeitungsgebühren bezahlt, ohne genau zu wissen, wofür diese Beträge verrechnet wurden. In Kreditverträgen finden sich dafür unterschiedliche Bezeichnungen: BearbeitungsspesenBearbeitungsentgeltKreditbearbeitungsgebührSchätzgebührEinmalspesenKreditkosten oder ähnliche Formulierungen.

Gerade bei älteren Kreditverträgen und Immobilienfinanzierungen lohnt sich eine genaue Prüfung. Das gilt nicht nur für Fremdwährungskredite, sondern insbesondere auch für klassische Euro-Kredite zur Finanzierung von Häusern, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern, Sanierungen und Umschuldungen.

Meine Kanzlei konnte in mehreren Verfahren gegen Banken bereits Rückzahlungen für Kreditnehmer erreichen. Die vorliegenden Urteile betreffen insbesondere die UniCredit Bank Austria AG / Bank Austria, die Volksbank Wien AGund die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft AG.

 

Erfolge der Kanzlei bei der Rückforderung von Kreditgebühren

In einem Verfahren gegen die Volksbank Wien AG wurde den Kreditnehmern ein Betrag von EUR 10.650,00 samt Zinsen zugesprochen. Zusätzlich musste die Bank Prozesskosten von EUR 4.974,77 ersetzen. Gegenstand war eine Bearbeitungsgebühr bei einer Immobilienfinanzierung zum Kauf einer Doppelhaushälfte.

In einem vom Obersten Gerichtshof entschiedenen Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria AG wurde den Kreditnehmern ein Betrag von EUR 4.800,00 samt Zinsen zugesprochen. Die Bank wurde zusätzlich zum Ersatz der Kosten aller drei Instanzen verpflichtet. Dieses Verfahren ist besonders bedeutsam, weil der Oberste Gerichtshof damit zentrale Fragen zu Bearbeitungsspesen und Kreditgebühren behandelt hat.

In einem weiteren Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria AG wurde den Kreditnehmern die Rückzahlung von EUR 5.000,00 samt Zinsen zugesprochen. Dort ging es um einen Fremdwährungskredit zur Umschuldung, der durch eine Liegenschaft besichert war.

In einem weiteren Verfahren gegen die UniCredit Bank Austria AG wurde einer Kreditnehmerin die Rückzahlung von EUR 4.700,00 samt Zinsen zugesprochen. Dort waren Bearbeitungsspesen in Höhe von EUR 3.800,00 und Schätzgebühren in Höhe von EUR 900,00 verrechnet worden.

Auch gegen die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft AG wurde eine Rückzahlung erreicht. Die Bank wurde zur Zahlung von EUR 1.450,00 samt Zinsen und zum Ersatz der Prozesskosten verpflichtet. Betroffen waren Bearbeitungsentgelte aus Kreditverträgen der Jahre 2011 und 2016.

Diese Verfahren zeigen: Die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren ist kein bloß theoretisches Thema. Es gibt konkrete gerichtliche Entscheidungen, in denen Kreditnehmer mit anwaltlicher Vertretung erfolgreich Rückzahlungen durchsetzen konnten.

 

Welche Banken und Kreditverträge sollten geprüft werden?

Prüfungswürdig sind nicht nur Verträge jener Banken, gegen die bereits Urteile vorliegen. Die rechtlichen Fragen betreffen grundsätzlich viele österreichische Kreditverträge, wenn dort pauschale Bearbeitungsgebühren oder vergleichbare Einmalspesen verrechnet wurden.

Besonders geprüft werden sollten Kreditverträge von:

Bank Austria / UniCredit Bank AustriaBAWAGVolksbankVolksbank WienVolksbank SalzburgWüstenrotErste BankSparkassenRaiffeisen / RaiffeisenbankenOberbankHypo-BankenBank BurgenlandSchelhammer CapitalSparda-Bank und sonstigen österreichischen Banken, Bausparkassen und Kreditinstituten.

Auch hier gilt: Der Name der Bank allein entscheidet nicht. Entscheidend ist der konkrete Kreditvertrag. Wenn dort eine Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsspesen, ein Bearbeitungsentgelt, eine Schätzgebühr, Kreditgebühren oder sonstige Einmalspesen verrechnet wurden, sollte geprüft werden, ob diese Gebühren wirksam vereinbart wurden und ob sie in ihrer Höhe zulässig waren.

 

Besonders relevant: Immobilienfinanzierungen und hohe Kreditbeträge

Bei Immobilienfinanzierungen ist die Prüfung besonders wichtig. Der Grund ist einfach: Die Kreditbeträge waren meist hoch. Wenn die Bank die Bearbeitungsgebühr prozentuell vom Kreditbetrag berechnet hat, konnten erhebliche Kosten entstehen.

Typische Fälle sind:

HauskaufWohnungskaufReihenhausfinanzierungFinanzierung einer DoppelhaushälfteSanierungsfinanzierungUmschuldung eines bestehenden Kreditshypothekarisch besicherter KreditFremdwährungskredit und Schweizer-Franken-Kredit.

Gerade bei hohen Kreditbeträgen ist eine Rückforderung häufig sehr aussichtsreich, wenn die Gebühr pauschal nach der Kreditsumme berechnet wurde und der tatsächliche Aufwand der Bank dazu in keinem angemessenen Verhältnis steht.

Die Rechtsprechung zeigt, dass nicht nur die Bezeichnung der Gebühr entscheidend ist. Es kommt darauf an, ob für den Kreditnehmer nachvollziehbar war, wofür die Gebühr verrechnet wird, ob sich diese Gebühr mit anderen Entgelten überschneidet und ob das verrechnete Entgelt den tatsächlichen Aufwand der Bank grob übersteigt. Der Oberste Gerichtshof hat im Zusammenhang mit der Transparenz hervorgehoben, dass Verbraucher überprüfen können müssen, ob sich verschiedene Entgelte oder damit vergütete Dienstleistungen überschneiden.

 

Worum es rechtlich geht

Rechtlich geht es vor allem um die Frage, ob die Bank eine Gebühr verrechnet hat, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthalten war und den Kunden gröblich benachteiligt.

Nach der Rechtsprechung sind nicht alle Entgeltbestimmungen automatisch von der gerichtlichen Kontrolle ausgenommen. Nur die eigentliche Hauptleistung des Kreditvertrags ist der Inhaltskontrolle entzogen. Zusätzliche Entgelte für typische Tätigkeiten der Bank können hingegen geprüft werden. Dazu zählen etwa die Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung, die Erstellung der Kreditunterlagen, die Kreditentscheidung und die Auszahlung.

Problematisch ist insbesondere eine pauschale Berechnung nach der Kreditsumme. Der Aufwand der Bank für die Kreditbearbeitung steigt nicht automatisch im gleichen Verhältnis wie der Kreditbetrag. Eine Bearbeitungsgebühr von 2 % kann bei einem kleinen Kredit noch relativ gering wirken, bei einer großen Immobilienfinanzierung aber mehrere tausend Euro ausmachen.

In einem Verfahren gegen die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft AG ergab sich aus den Darlehensverträgen, dass die Bank die Bearbeitungsgebühr mit 2 % bzw. 0,33 % der gewährten Darlehenssumme verrechnete und nicht anhand der konkret erbrachten Leistungen. Genau solche Konstellationen sind überprüfungswürdig.

 

Auch ältere Kreditverträge können noch relevant sein

Viele Kreditnehmer gehen davon aus, dass Ansprüche aus alten Kreditverträgen längst verloren sind. Das ist nicht zwingend richtig. Gerade bei Kreditbearbeitungsgebühren und Bearbeitungsspesen muss die Verjährung im Einzelfall geprüft werden.

Die Banken wenden häufig ein, Ansprüche seien bereits verjährt. Das war auch in mehreren der geführten Verfahren ein Einwand der beklagten Banken. Dennoch konnten Rückzahlungen zugesprochen werden. In einem Verfahren wurde ausdrücklich festgehalten, dass Kondiktionsansprüche, die aus der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts oder einer Vertragsbestimmung resultieren, grundsätzlich in 30 Jahren ab Zahlung verjähren.

Deshalb sollten Kreditnehmer alte Kreditverträge nicht vorschnell als erledigt ansehen. Besonders wichtig sind Verträge, bei denen mehrere tausend Euro an Kreditgebühren bezahlt wurden. Eine rechtliche Prüfung kann sich auch Jahre nach Vertragsabschluss noch wirtschaftlich lohnen.

 

Fremdwährungskredite und Schweizer-Franken-Kredite

Die Rückforderung von Kreditgebühren betrifft auch Fremdwährungskredite und Schweizer-Franken-Kredite. Bei solchen Krediten stehen häufig Wechselkursverluste, Tilgungsträger, Lebensversicherungen und Beratungsfehler im Vordergrund. Zusätzlich sollte aber geprüft werden, ob bei Abschluss des Kredits unzulässige Bearbeitungsspesen oder sonstige Kreditgebühren verrechnet wurden.

In einem Verfahren ging es etwa um einen Fremdwährungskredit, der zur Umschuldung abgeschlossen wurde und durch eine Liegenschaft besichert war. Die Bank hatte Bearbeitungsspesen von EUR 5.025,00 verrechnet; geltend gemacht wurde ein Rückforderungsbetrag von EUR 5.000,00.

Gerade bei Fremdwährungskrediten kann sich daher eine doppelte Prüfung lohnen: Einerseits im Hinblick auf mögliche Aufklärungs- und Beratungsfehler zum Währungsrisiko, andererseits im Hinblick auf die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren.

 

Außergerichtliche Intervention spart oft Kosten

Ein großer Vorteil in der Praxis ist, dass nicht jeder Fall sofort gerichtlich ausgetragen werden muss. Viele Banken leisten nach einer fundierten anwaltlichen Intervention bereits außergerichtlich Rückzahlungen oder bieten Vergleichslösungen an.

Das ist gerade bei Kreditgebühren ein wichtiger Aspekt. Wenn der Kreditvertrag und die verrechneten Gebühren sauber geprüft werden, kann die Bank gezielt zur Rückzahlung aufgefordert werden. Dadurch lassen sich Kosten und Aufwand oft deutlich reduzieren. Ein Gerichtsverfahren ist erst dann zu prüfen, wenn die Bank keine Rückzahlung leistet oder kein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich angeboten wird.

Meine Kanzlei verfügt in diesem Bereich über besondere Erfahrung. Die bereits erzielten Urteile zeigen, dass Kreditnehmer mit einer konsequenten und fachlich fundierten Vorgangsweise erhebliche Beträge zurückfordern können. Durch moderne Online- und Telefonabwicklung sowie ein gut eingespieltes Kanzleiteam kann die Prüfung effizient und kostenschonend vorbereitet werden.

 

Rechtsschutzversicherung: Kostenrisiko richtig absichern

Gerade bei Bankverfahren ist die Rechtsschutzversicherung ein wichtiger Faktor. Viele Kreditnehmer verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten einer rechtlichen Prüfung, außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung und gegebenenfalls eines Gerichtsverfahrens übernehmen kann.

Die Deckungsanfrage sollte aber sorgfältig vorbereitet werden. Bei Immobilienfinanzierungen argumentieren Rechtsschutzversicherungen mitunter mit Ausschlüssen für Bauvorhaben oder bewilligungspflichtige Baumaßnahmen. Bei der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren geht es aber gerade nicht um Baumängel, Baukosten oder die technische Durchführung eines Bauvorhabens, sondern um unzulässige Bankgebühren aus dem Kreditvertrag.

Deshalb sollte die Schadensmeldung nicht vorschnell vom Kunden selbst gemacht werden. Es muss klar herausgearbeitet werden, dass der Anspruch aus dem Kreditvertrag und der unzulässigen Gebührenverrechnung abgeleitet wird. Eine falsch formulierte Schadensmeldung kann zu einer unnötigen Ablehnung durch die Rechtsschutzversicherung führen.

Wird die Rechtsschutzdeckung erteilt, kann die Durchsetzung der Ansprüche durch meine Kanzlei gegebenenfalls ohne relevantes eigenes Kostenrisiko für die Betroffenen erfolgen. Dabei besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl. Gerade bei hohen Kreditbearbeitungsgebühren ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Prüfung häufig sehr gut.

 

Fazit

Kreditnehmer sollten ihre alten Kreditverträge prüfen lassen, wenn Bearbeitungsgebühren, Bearbeitungsspesen, Bearbeitungsentgelte, Schätzgebühren oder sonstige Einmalgebühren verrechnet wurden.

Besonders relevant sind Verträge von Bank Austria / UniCredit Bank AustriaBAWAGVolksbankVolksbank WienVolksbank SalzburgWüstenrotErste BankSparkassenRaiffeisenbankenOberbankHypo-BankenBank BurgenlandSchelhammer CapitalSparda-Bank und anderen österreichischen Banken, Bausparkassen und Kreditinstituten.

Prüfungswürdig sind vor allem Immobilienfinanzierungen, Hauskredite, Wohnungskredite, Reihenhausfinanzierungen, Sanierungsfinanzierungen, Umschuldungen, Fremdwährungskredite und Schweizer-Franken-Kredite.

Gerade bei hohen Kreditbeträgen und hohen Kreditbearbeitungsgebühren ist eine Rückforderung wirtschaftlich sinnvoll und nach der aktuellen Rechtsprechung häufig aussichtsreich. Viele Banken leisten bereits nach anwaltlicher Intervention außergerichtlich Rückzahlungen, wodurch kosteneffizient und mit angemessenem Kosten-Nutzen-Verhältnis vorgegangen werden kann.

 

Sie wünschen beraten zu werden?

Kontaktieren Sie uns!

Tel: +43 1 934 6260
Mob: +43 664 999 470 83
Währingerstr. 3/8, 1090 Wien
Nach oben scrollen