Krypto-Betrug, eingefrorene Konten und Haftung von Kryptobörsen – Welche Rechte Anleger nach MiCAR haben

Krypto Betrug

Der Markt für Kryptowährungen wächst weiterhin massiv. Millionen Nutzer investieren in Bitcoin, Ethereum, XRP und andere digitale Vermögenswerte. Gleichzeitig steigt aber auch die Zahl jener Personen, die Opfer von Krypto-Betrug, Online-Trading-Scams, Phishing-Angriffen oder Problemen mit Kryptobörsen werden.

Mit der neuen europäischen MiCAR-Verordnung („Markets in Crypto Assets Regulation“) wurden erstmals einheitliche Regeln für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen („CASPs“) geschaffen. In Österreich erfolgt die Aufsicht durch die FMA – Finanzmarktaufsicht Österreich.

Die neue Regulierung betrifft unter anderem:

  • Kryptobörsen,
  • Wallet-Anbieter,
  • Trading-Plattformen,
  • Verwahrer von Kryptowerten,
  • Zahlungsdienstleister,
  • FinTech-Unternehmen,
  • sowie Anbieter von Krypto-Services innerhalb der Europäischen Union.

Nach aktuellen Zahlen verwalten Kryptoplattformen Milliardenbeträge für Kunden. Gleichzeitig nehmen Beschwerden über:

  • gesperrte Konten,
  • verweigerte Auszahlungen,
  • eingefrorene Kryptowährungen,
  • fehlende Erreichbarkeit,
  • ungewöhnliche Sicherheitsvorfälle,
  • sowie Betrugsfälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen massiv zu.

Betroffen sind häufig Plattformen wie:

  • Binance,
  • Bybit,
  • Coinbase,
  • Kraken,
  • Bitpanda,
  • Crypto.com,
  • KuCoin,
  • OKX,
  • Trade Republic,
  • Revolut,
  • eToro,
  • MetaMask,
  • Trust Wallet,
  • sowie andere internationale Krypto- und FinTech-Anbieter.

Viele Betroffene berichten darüber, dass:

  • Konten plötzlich gesperrt werden,
  • Auszahlungen nicht mehr möglich sind,
  • Verifizierungen trotz Vorlage von Ausweisen und Unterlagen nicht abgeschlossen werden,
  • Support-Anfragen unbeantwortet bleiben,
  • oder hohe Geldbeträge nach Phishing- oder Social-Engineering-Angriffen verschwinden.

 

Die europäische MiCAR-Verordnung verpflichtet Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu umfangreichen organisatorischen und technischen Maßnahmen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Geldwäscheprävention (AML),
  • KYC-Prüfungen („Know Your Customer“)
  • Schutz der Kundengelder,
  • transparente Geschäftsbedingungen
  • funktionierende Compliance-Systeme,
  • Cybersecurity,
  • Risikomanagement,
  • sichere Verwahrung von Kryptowährungen,
  • interne Kontrollmechanismen,
  • sowie ausreichende organisatorische und finanzielle Ressourcen.

Immer häufiger stellt sich die Frage, ob Kryptobörsen, Wallet-Anbieter, Banken oder Zahlungsdienstleister für Schäden von Kunden haften.

Besonders relevant sind Fälle wie:

  • Bitcoin-Betrug,
  • Fake-Broker-Fälle,
  • manipulierte Trading-Plattformen,
  • Phishing,
  • Online-Banking-Betrug,
  • Romance Scam,
  • Social Engineering,
  • Wallet-Hacks,
  • fehlende Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA),
  • ungewöhnliche Transaktionen,
  • unzureichende Sicherheitsmaßnahmen,
  • verspätete Reaktionen auf Betrugsfälle,
  • sowie mangelnde Warn- und Kontrollsysteme.

 

Gerade bei hohen oder ungewöhnlichen Geldbewegungen stellt sich oft die entscheidende Frage: Hätte der Anbieter den Betrug erkennen oder verhindern müssen?

Zu prüfen sind dabei insbesondere:

  • MiCAR-Regelungen,
  • das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG),
  • europäische Verbraucherschutzvorschriften,
  • Compliance- und Geldwäschepflichten,
  • Aufklärungs- und Warnpflichten,sowie mögliche Schadenersatzansprüche.

In der Praxis häufen sich Fälle, in denen Anleger über:

  • WhatsApp,
  • Telegram,
  • Instagram,
  • Facebook,
  • Dating-Plattformen,
  • oder angebliche Investment-Coaches

zu Investments in Kryptowährungen verleitet werden.

Oft beginnen diese Fälle mit:

  • kleinen Gewinnen,
  • professionell wirkenden Plattformen,
  • angeblichen Trading-Erfolgen,
  • oder scheinbar seriösen Beratern.

Später folgen häufig:

  • immer höhere Einzahlungen,
  • Druck zur raschen Überweisung,
  • angebliche Steuerforderungen,
  • „Freischaltungsgebühren“
  • oder Probleme bei Auszahlungen.

Auch wenn Kryptowährungen oft als „nicht rückholbar“ dargestellt werden, bestehen im Einzelfall durchaus rechtliche Möglichkeiten.

Je nach Sachverhalt kommen unter anderem in Betracht:

  • Schadenersatzansprüche,
  • Rückforderungsansprüche,
  • Ansprüche nach dem Zahlungsdienstegesetz,
  • Ansprüche gegen Banken,
  • Ansprüche gegen Kryptobörsen,
  • Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister,
  • Beschwerden bei Aufsichtsbehörden,
  • strafrechtliche Maßnahmen,
  • außergerichtliche Aufforderungsschreiben,
  • sowie gerichtliche Verfahren.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger beschäftigt sich seit Jahren mit komplexen Finanzierungs-, Verbraucher- und Bankrechtsfällen und vertritt zunehmend auch geschädigte Anleger im Bereich:

  • Kryptowährungen,
  • Online-Banking-Betrug,
  • Bitcoin-Betrug,
  • Krypto-Scams,
  • Fake-Broker-Fälle,
  • FinTech-Haftung,
  • sowie Streitigkeiten gegen Banken und Zahlungsdienstleister.

Die Kanzlei unterstützt Mandanten insbesondere bei:

  • rechtlicher Analyse des Sachverhalts,
  • Prüfung möglicher Haftungsansprüche,
  • Aufbereitung komplexer Zahlungs- und Transaktionsabläufe,
  • Kommunikation mit Banken und Kryptobörsen,
  • außergerichtlicher Anspruchsdurchsetzung,
  • Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen,
  • sowie gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen.

Die Betreuung erfolgt modern, effizient und auf Wunsch vollständig online oder telefonisch. Gerade bei internationalen Kryptofällen ist rasches und strukturiertes Vorgehen entscheidend.

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