Aktuell wird vor betrügerischen E-Mails im Namen der Raiffeisen Bank gewarnt. Die Nachrichten erwecken den Eindruck, Kundinnen und Kunden müssten ihren pushTAN-Dienst aktivieren, um die Sicherheit ihres Online-Bankings aufrechtzuerhalten. Tatsächlich führt der enthaltene Link auf eine gefälschte Website, auf der persönliche Daten, Zugangsdaten und Kontoinformationen abgegriffen werden sollen.
Nach Angaben der Watchlist Internet lautet der Betreff sinngemäß „Bitte handeln Sie jetzt: pushTAN-Dienst aktivieren“. In der Nachricht wird behauptet, es sei ein neues Zahlungskontrollsystem eingeführt worden und der pushTAN-Dienst müsse über einen Link aktiviert werden. Die E-Mail verwendet Logos und Gestaltungselemente der Bank, wodurch sie auf den ersten Blick echt wirken kann.
Besonders gefährlich ist diese Betrugsmasche, weil sie gezielt an das Sicherheitsgefühl der Bankkunden anknüpft. Der Kunde soll glauben, er müsse eine Sicherheitsmaßnahme setzen. Tatsächlich geht es den Tätern gerade darum, Zugangsdaten, Freigaben oder Authentifizierungsdaten zu erlangen, um in weiterer Folge missbräuchliche Transaktionen auszulösen.
Kundinnen und Kunden sollten daher keine Links in solchen E-Mails anklicken, keine Daten eingeben und sich ausschließlich über die offizielle Banking-App oder die offizielle Website der Bank einloggen. Banken fordern ihre Kunden regelmäßig nicht per E-Mail auf, Zugangsdaten, Passwörter oder Sicherheitsmerkmale über einen Link einzugeben.
Wer bereits Daten eingegeben, eine Freigabe erteilt oder verdächtige Kontobewegungen festgestellt hat, sollte umgehend reagieren: Online-Banking sperren lassen, Bank kontaktieren, Karten und Zahlungsinstrumente sichern, die Vorgänge dokumentieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wichtig ist aber auch: Betroffene sollten nicht eigenmächtig und unüberlegt gegenüber der Bank, der Rechtsschutzversicherung oder sonstigen Beteiligten vorgehen. Gerade bei Online-Banking-Betrug, Phishing, pushTAN-Fällen und nicht autorisierten Zahlungsvorgängen kommt es auf die genaue rechtliche Einordnung und auf die richtige Kommunikation an. Unbedachte Erklärungen, vorschnelle Schuldeingeständnisse oder unvollständige Sachverhaltsdarstellungen können die spätere Anspruchsdurchsetzung erschweren.
Rechtlich gilt: Nicht jeder Online-Banking-Betrug bedeutet automatisch, dass der Kunde den Schaden endgültig selbst tragen muss. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen sieht das Zahlungsdienstegesetz grundsätzlich eine Erstattungspflicht des Zahlungsdienstleisters vor. Die Bank kann sich nicht pauschal mit dem Hinweis auf „Phishing“ oder ein angeblich sorgfaltswidriges Verhalten des Kunden entlasten.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob überhaupt eine wirksame Autorisierung vorlag, ob eine starke Kundenauthentifizierung eingesetzt wurde, welche Sicherheitsmechanismen bestanden, ob Warnhinweise ausreichend waren und ob dem Kunden tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Kunden grundsätzlich erheblich eingeschränkt.
Unsere Kanzlei vertritt Betroffene in derartigen Fällen umfassend – von der ersten rechtlichen Einschätzung über die außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der Bank bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Rückforderungs- und Schadenersatzansprüchen. Wir prüfen insbesondere den konkreten Ablauf des Betrugs, die Authentifizierungs- und Freigabeschritte, die Reaktion der Bank, die vorhandenen Unterlagen sowie die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen das Kreditinstitut oder den Zahlungsdienstleister.
Auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung sollte in solchen Fällen geprüft werden. Je nach Versicherungsvertrag und vereinbartem Baustein kann eine Deckung für die rechtliche Vertretung in Betracht kommen. Die Deckungsanfrage sollte aber nicht vorschnell durch den Kunden selbst gestellt werden, sondern zweckmäßigerweise durch den Rechtsanwalt erfolgen. Dadurch kann der Sachverhalt rechtlich richtig aufbereitet und vermieden werden, dass durch eine unpräzise oder ungünstige Darstellung Deckungsprobleme entstehen.
Betroffene sollten daher möglichst rasch sämtliche Unterlagen sichern, insbesondere E-Mails, SMS, Push-Nachrichten, Screenshots, Kontoauszüge, Polizeianzeige, Korrespondenz mit der Bank und allfällige Versicherungsunterlagen. Danach sollte das weitere Vorgehen rechtlich abgestimmt werden, bevor weitere Erklärungen gegenüber Bank oder Versicherung abgegeben werden.