Dr. Wolfgang Haslinger erzielt weiteren Erfolg gegen Bank Austria bei Kreditgebühren
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer aktuellen Entscheidung erneut die Rechte von Kreditnehmern gegenüber Banken gestärkt. In dem Verfahren, das von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger geführt wurde, wurde die UniCredit Bank Austria AG zur Rückzahlung unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühren verpflichtet.
Das Höchstgericht stellte klar, dass pauschale Kreditbearbeitungsentgelte für Verbraucher unzulässig sein können, wenn sie nicht ausreichend transparent geregelt sind. Im konkreten Fall sprach der Oberste Gerichtshof den Kreditnehmern 4.800 Euro samt Zinsen zu.
Der Fall zeigt einmal mehr, dass Kreditverträge vieler Banken Gebühren enthalten können, die rechtlich nicht haltbar sind.
OGH: Kreditbearbeitungsgebühren müssen transparent sein
Der Oberste Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung besonders auf das Transparenzgebot im Konsumentenschutzrecht ab.
Banken müssen bei Kreditverträgen klar darlegen:
- welche Leistungen mit Gebühren abgegolten werden
- welche konkreten Kosten dahinter stehen
- dass keine Doppelverrechnungen oder Überschneidungen entstehen
Wenn Kreditnehmer nicht nachvollziehen können, wofür Gebühren verrechnet werden, kann eine solche Vertragsklausel unwirksam sein.
Im konkreten Verfahren gegen die Bank Austria wurde die Klausel über Kreditbearbeitungsspesen als intransparentbeurteilt, weshalb den Kreditnehmern ein Rückzahlungsanspruch zugesprochen wurde.
Viele Kreditverträge enthalten rechtlich problematische Klauseln
Die aktuelle Judikatur zeigt deutlich, dass zahlreiche Kreditverträge – insbesondere ältere Immobilienkredite und Fremdwährungskredite – rechtlich angreifbare Gebühren oder Vertragsklauseln enthalten können.
Betroffen sind häufig unter anderem:
- Kreditbearbeitungsgebühren
- Zusatzentgelte von Banken
- Schätz- und Bewertungskosten
- intransparente Vertragsklauseln
- Kosten im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten
Viele Kreditnehmer wissen jedoch nicht, dass sie bereits bezahlte Gebühren unter Umständen zurückfordern können.
Spezialisierte Vertretung bei Bankstreitigkeiten
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Banken.
Die Kanzlei führt regelmäßig Verfahren zu:
- Kreditgebühren
- Fremdwährungskrediten (insbesondere Schweizer-Franken-Krediten)
- Bankspesen
- intransparenten Vertragsklauseln
- Schadenersatzansprüchen gegen Banken
Durch die konsequente Prozessführung konnten bereits zahlreiche Erfolge vor österreichischen Gerichten – bis hin zum Obersten Gerichtshof – erzielt werden.
Der aktuelle Erfolg gegen die Bank Austria vor dem Obersten Gerichtshof bestätigt erneut die Bedeutung einer spezialisierten rechtlichen Vertretung bei Bankstreitigkeiten.
Kostenlose Ersteinschätzung für Rechtsschutzversicherte
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Rechtslage an.
Dabei wird insbesondere geprüft:
- Ihr Kreditvertrag
- mögliche unzulässige Gebühren
- mögliche Rückforderungsansprüche
- Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Bank
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens gegen Banken. Für Rechtsschutzversicherte bedeutet dies häufig, dass eine rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen ohne eigenes Kostenrisiko möglich ist.
Moderne und effiziente Mandatsabwicklung
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger arbeitet mit einem modernen, gut eingespielten Team und ermöglicht eine besonders effiziente Betreuung von Mandanten.
Unterlagen können unkompliziert übermittelt werden:
- online
- per E-Mail
- telefonisch
Bereits nach einer ersten Prüfung kann eine Einschätzung erfolgen, ob ein rechtliches Vorgehen sinnvoll ist.
Dabei wird stets darauf geachtet, dass ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht und ein Verfahren wirtschaftlich sinnvoll geführt wird.
Kreditvertrag prüfen lassen
Wenn Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen haben – insbesondere einen Immobilienkredit oder Fremdwährungskredit – kann eine rechtliche Überprüfung sinnvoll sein.
Oft zeigt sich erst bei genauer Analyse des Vertrags, ob Rückforderungen oder andere Ansprüche gegen Banken bestehen.
Für Rechtsschutzversicherte ist eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos möglich.