Ein aktueller Bericht des ORF Kärnten sorgt für erhebliche Aufmerksamkeit: Die Volksbank Villach bzw. Volksbank Kärnten wurde nach Angaben des ORF vom Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz zu einer Schadenersatzzahlung von rund 1,1 Millionen Euro an eine Kundin verurteilt. Das Urteil ist laut Bericht noch nicht rechtskräftig. (kaernten.ORF.at)
Hintergrund des Verfahrens sind schwerwiegende Vorwürfe gegen einen ehemaligen langjährigen Bankmitarbeiter. Dieser soll nach den bisherigen Medienberichten über Jahre hinweg Kundengelder veruntreut, Konten von Kundinnen und Kunden geplündert und nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen durchgeführt haben. Nach Darstellung der Berichte sollen Kunden unter anderem sichere Anleihen empfohlen worden sein; zugleich sollen gefälschte Unterlagen über angebliche Vermögenszuwächse vorgelegt worden sein. (kaernten.ORF.at)
Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft soll nach dem ORF-Bericht wegen des Verdachts der Veruntreuung und des schweren Betruges ermitteln. Genannt werden rund 35 mögliche Opfer und ein mutmaßlicher Gesamtschaden von rund 12 Millionen Euro. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe; es gilt die Unschuldsvermutung. (kaernten.ORF.at)
Bereits frühere Medienberichte hatten über den Fall berichtet. Die Kleine Zeitung sprach 2025 von einem Betrugsskandal bei einer Kärntner Bank und nannte damals rund 30 betroffene Kunden und einen möglichen Schaden von bis zu rund 20 Millionen Euro. (Kleine Zeitung) Auch weitere Medien berichteten über mutmaßliche nicht autorisierte Wertpapiergeschäfte, angebliche Barübergaben und den Verdacht, dass Kundengelder nicht ordnungsgemäß veranlagt worden seien. (5 Minuten)
Warum dieses Urteil für weitere Betroffene wichtig sein kann
Das nunmehr bekannt gewordene erstinstanzliche Urteil kann für andere mutmaßlich geschädigte Kundinnen und Kunden erhebliche Bedeutung haben. Zwar ersetzt ein einzelnes Urteil keine automatische Prüfung jedes weiteren Einzelfalls. Jeder Schadenersatzanspruch hängt von den konkreten Unterlagen, den getätigten Transaktionen, dem Beratungsverlauf, den Konto- und Depotbewegungen sowie der Beweisbarkeit des Schadens ab.
Der Fall zeigt aber deutlich: Geschädigte müssen sich nicht vorschnell damit abfinden, dass ein Schaden ausschließlich dem ehemaligen Bankmitarbeiter zugerechnet wird. In Betracht kommen – je nach Sachverhalt – auch Ansprüche gegen die Bank selbst, insbesondere wenn Mitarbeiter im Rahmen der Kundenbetreuung tätig waren, wenn interne Kontrollmechanismen nicht ausreichend gegriffen haben oder wenn ungewöhnliche Vorgänge über längere Zeit nicht erkannt wurden.
Rechtlich relevant kann dabei insbesondere die Haftung für Erfüllungsgehilfen sein. Nach § 1313a ABGB haftet ein Schuldner für das Verschulden jener Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient, wie für eigenes Verschulden. (RIS) Der Oberste Gerichtshof stellt dabei darauf ab, ob der Gehilfe bei der Verfolgung der Interessen des Schuldners tätig war und damit dessen Risikobereich zuzurechnen ist. (RIS)
Betroffene sollten ihre Ansprüche rasch prüfen lassen
Wer bei der Volksbank Kärnten, Volksbank Villach oder einer anderen Bank ungewöhnliche Wertpapiertransaktionen, nicht nachvollziehbare Abhebungen, angebliche Barveranlagungen, gefälschte Depotunterlagen, fehlende Abrechnungen oder nicht erklärbare Vermögensverluste festgestellt hat, sollte den Sachverhalt rechtlich überprüfen lassen.
Wichtig ist insbesondere:
- Konto- und Depotauszüge vollständig sichern
- Beratungsunterlagen, E-Mails, Schreiben und angebliche Abrechnungen sammeln
- mögliche Barzahlungen oder Übergaben dokumentieren
- keine vorschnellen Vergleichs- oder Verzichtserklärungen unterfertigen
- Verjährungsfragen rasch prüfen lassen
- Rechtsschutzdeckung nicht unüberlegt selbst melden, sondern anwaltlich vorbereitet vorgehen
Gerade bei komplexen Bank- und Wertpapierfällen ist eine strukturierte rechtliche Prüfung entscheidend. Es geht nicht nur um die Frage, ob ein einzelner Mitarbeiter strafrechtlich verantwortlich ist, sondern auch darum, ob zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen die Bank selbst bestehen.
Geschädigte Kundinnen und Kunden können sich zur rechtlichen Erstprüfung ihres Falls an unsere Kanzlei wenden. Wir vertreten Konsumenten und Geschädigte insbesondere bei komplexen Streitigkeiten mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.