FAQ - Fremdwährungs-Kredit

Wir gehen auf häufig gestellten Fragen zum Schweizer-Franken-Problem-Krediten ein

Seit den 90er Jahren wurden Schweizer-Franken-Kredite, sogn FX-Kredite bzw. CHF-Kredite, von vielen österreichischen Kreditinstituten an Privatkunden mit der Aussicht auf eine niedrige Verzinsung empfohlen. Jedoch gerade für Kunden, die in den Jahren 2005 bis 2010 in den Schweizer Franken eingestiegen sind, erwies sich dies oft als schadenstiftende Fehlberatung. Der Währungsverlust des Schweizer Franken zum Euro von bis zu 1,60 fraß die prognostizierten Zinsgewinne regelrecht auf. Das Ergebnis: Eine unerwartete und massiv hohe Steigerung der Kreditschuld!

Hinzu kommt die oftmals vorliegende Fehlinformation durch Berater und Banken einer vermeintlich realistischen Beurteilung der Abdeckungsmöglichkeit des aufgenommenen Kredites durch die Tilgungsträger. Vielen KreditnehmerInnen wurde dabei sogar eine Überdeckung in Aussicht gestellt. Nicht für den Kunden, aber für Experten, wie die Bank, war erkennbar dass ein derartiges Kreditmodell hoch spekulativ und für die Finanzierung eines Eigenheimes - von Anfang an - ungeeignet war! Eine derartige Täuschung kann zu Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüchen führen.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat eine unwirksame Bestimmung in einem Verbrauchervertrag zur Folge, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Diesfalls ist der Kreditvertrag ungültig. Für den Kreditnehmer hat dies zur Konsequenz, dass er nur jenen Eurobetrag zurück bezahlen muss, den er bei der Auszahlung des Kredites erhalten hat. Die Kursverluste aus der negativen Wechselkurs-Entwicklung müssen in diesem Fall von der Bank in voller Höhe getragen werden.
Viele österreichische Bankinstitute raten ihren Kunden nun zur Konvertierung des Schweizer Fremdwährungskredits in einen Euro-Kreditvertrag. Doch steigenden Euro Zinsen und die weitere Aufwertung des CHF machen eine Umstellung derzeit doppelt teuer. Viele Kredtnehmer erwarten aufgrund politischer und geopolitischer Einflüsse keine positive Entwicklung des Euro gegen den Schweizer Frankens. Auch der Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 hatte und hat bis dato negative Auswirkungen auf die Währungsschwankungen. Ob ein Wechsel von Schweizer Franken auf Euro sinvoll ist, kann nur unter Berücksichtigung verschiedener (persönlicher) Faktoren beantwortet werden. In vielen Fällen werden Schweizer-Franken-Kreditnehmer in der aktuellen Situation aber einen Gesamtverlust hinnehmen müssen. Daher sollte Konvertierung in den Euro gut überlegt sein. Es sollten davor zumindest versucht werden, den entstandenen Schaden zu vermindern oder allfällige Rechtsansprüche auf Rückabwicklung prüfen zu lassen und auch betreffend der Weiterführung des Kredites allenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ein schlichtes Abwarten und hoffen, dass sich die Situation "von alleine" wieder bessert, ist zumeist nicht empfehlenswert. Es stellt sich die Frage, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Abdeckung des entstandenen Schadens verfügen und sich mit diesem abfinden möchten? Viele Kreditnehmer sind aufgrund der aktuellen Situation nicht nur emotional stark belastet, sondern auch finanziell am Limit. Diese Betroffenen sollten sich objektiven und individuellen Beratung einholen um ggf. Alternativen zu finden und handeln bevor es zu spät ist!
Betroffene KreditnehmerInnen sollten die zeitliche Komponente nicht außer Acht lassen: Die Laufzeit vieler Schweizer Franken Kreditverträge endet in den kommenden Jahren und KreditnehmerInnen stehen dann vor der Hürde der Rückzahlung einer immens hohen Kreditschuld – viel höher als anfangs zugesagt und von Verbrauchern erwartet wurde!

Oftmals kommt dann jede Hilfe zu spät und Betroffene sehen sich gezwungen, neue Kredite zur Deckung der alten Fremdwährungskreditschuld abzuschließen oder werden sogar mit der Zwangsversteigerung ihres Eigenheims konfrontiert. Auch aus rechtlicher Sicht kann dringend Handlungsbedarf bestehen: Es droht ggf. die Verjährung vieler Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche!
Mitunter entschied der OGH im Jahr 2022 in einem von Dr. Haslinger geführten Verfahren, dass eine der Bank Austria Unikredit AG verwendete Klausel, „die Rückführung des Kredites erfolgt in der jeweiligen ausgenützten Währung“, als intransparent bzw. missbräuchlich anzusehen ist und sprach in Anlehnung der bereits seit mehreren Jahren diesbzgl. ergangenen EUGH-Judikatur aus, dass sich darauf Rückabwicklungsansprüche des Kreditnehmers ergeben können.

Ganz generell sind die Leitentscheidung des EuGHs ein wichtiges Argument gegen die jüngste OGH-Rechtsprechung, die sich derzeit wieder zu Lasten von VerbraucherInnen entwickelt hat. Diese unlängst ergangene OGH Rechtsprechung stellt sich bei richtiger Beurteilung als höchst fragwürdig und nicht dem EU-Recht entsprechend, dar. Denn eines steht fest: Fremdwährungskreditverträge stellten ein massives Risiko für VerbraucherInnen dar, über das oftmals keine ausreichend transparente und konkrete Information/Aufklärung erfolgte; nicht ohne Grund hat die österreichische Finanzmarkaufsicht diese Verträge bereits im Jahr 2008 de facto verboten!
Ein in der Vergangenheit abgeschlossener Fremdwährungskredit in Schweizer Franken belastet heute viele KreditnehmerInnen mit der Rückzahlung einer äußerst höheren und vor allem unerwarteten Kreditsumme, als dies bei Abschluss des Vertrages seitens der Bank versprochen wurde. Viele Betroffene fühlen sich von ihrer Hausbank schlecht beraten, im Stich gelassen und sind mit der hohen Kreditsumme überfordert. Für viele verzweifelte Betroffene ergeben sich diverse Fragen und Unklarheiten hinsichtlich Alternativen zum Fremdwährungskredit, Rückzahlung des Kredites, Konvertierungsmöglichkeiten oder auch (außer) gerichtliche Geltendmachung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche. Die eigene Hausbank, die Betroffene in diese Situation katapultiert hat, stellt für Viele oftmals keine vertrauenswürdige oder richtige Ansprechperson (mehr) dar. Diesfalls sollten Sie unabhängigen und professionelle Beratung in Anspruch nehmen und ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.
Aufgrund der unterschiedlichen persönlichen Umstände der KreditnehmerInnen, ist eine individuelle Prüfung und rechtliche Beratung eines jeden einzelnen Falles für die Erstellung maßgeschneiderter und lösungsorientierter Handlungsoptionen ausschlaggebend! Die „Maßnahmen-Pakete“ umfassen individuelle Einzelmodule, die beliebig in Anspruch oder auch kombiniert werden können, sodass die bestmögliche Betreuung abgestimmt auf die einzelfallspezifischen Umstände des/der Kreditnehmers/In gewährleistet wird.
Die speziell auf Verbraucher und EPU bzw KMU zugeschnittenen Maßnahmen-Module von Rechtsanwalt Dr. Haslinger umfassen unterschiedlichste Leistungen, die KreditnehmerInnen einerseits eine umfassende Darstellung ihrer rechtlichen, aber auch wirtschaftlichen Alternativen bereitstellen und so eine objektive, informativen Grundlage für weitere Entscheidungen und weitere rechtlichen Beratung bzw Schritte ermöglichen.
Gute Beratung macht sich bezahlt: individuelle und fachspezifische Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Haslinger, der im vergangenen Jahrzehnt viel Erfahrungen mit der Thematik Schweizer Franken Kreditverträge sammeln konnte und Verbrauchern so eine optimale Aufklärung über die aktuelle Sach- und Rechtslage bietet ist zielführend und gewährleistet, dass • auf Ihre individuelle Situation eingegangen wird und • dem/der KreditnehmerIn, angepasst an diesen, • Handlungs-Optionen darzustellen und über die jeweiligen Konsequenzen zu informieren und basierend darauf gemeinsam • eine individuelle und zielgerichtete Lösung zu finden.
Jedes Beratungs-Paket enthält eine individuelle und fachspezifische Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Haslinger, der im vergangenen Jahrzehnt viel Erfahrungen mit der Thematik Schweizer Franken Kreditverträge sammeln konnte und Verbrauchern so eine optimale Aufklärung über die aktuelle Sach- und Rechtslage gewährleisten kann - und das zu preiswerten Pauschal-Tarifen! Über allenfalls weitere sinnvolle anwaltliche Leistungen, die im Paket nicht enthalten sind, informiert Dr. Haslinger ebenso transparent und individuell. Das Wohl unserer Mandanten ist uns sehr wichtig und bieten wir auch individuell angepasste Ratenzahlungen an. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und nachzufragen!

Schreiben Sie uns eine unverbindliche E-Mail welche Pakete Sie interessieren und wir schicken Ihnen ein Angebot mit unserer Vollmacht sowie auch welche Unterlagen wir beim jeweiligen Paket von Ihnen brauchen. Sofern Sie unserem Angebot zustimmen, übermitteln Sie uns die unterschriebene Vollmacht, die Unterlagen sowie die Überweisungsbestätigung und unser Team kümmert sich umgehend um die Bearbeitung Ihres Falles. Schreiben Sie uns Ihre Kontaktdaten auf, unter welchen Sie gut erreichbar sind, sofern es zu Rückfragen kommt.

Sobald Ihre Unterlagen überprüft wurden, erhalten Sie ein Update sowie Terminvorschläge für eine Video- oder Telefonkonferenz. Bei dieser Konferenz wird die Überprüfung näher erläutert und die weiteren Schritte mit Ihnen besprochen.

Gerne stehen wir auch jederzeit für Rückfragen (bevorzugt per E-Mail) zur Verfügung.

Das Wohl unserer Mandanten ist uns sehr wichtig und bieten wir auch individuell angepasste Ratenzahlungen an. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und nachzufragen!

Nach Auftragserteilung und Bestätigung erhalten Sie alle notwendigen Informationen, die notwendig sind um die Bearbeitung durch Kanzlei Dr. Haslinger zu ermöglichen. Danach erfolgt für Sie, eine • Überprüfung fallspezifischen Daten und Unterlagen • die anwaltliche Einschätzung Ihres Einzelfalles und anschließend, • eine individuelle Beratung des Kreditnehmers in einem Video-Call oder Telefon-Konferenz. • Im Rahmen diese Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Haslinger, werden mitunter fehlende Informationen eingeholt um anschließend • eine auf den einzelnen Betroffenen abgestimmte Aufklärung über die fallspezifische Sach- und Rechtslage sowie eine Darstellung der individuellen Optionen für ein weiteres sinnvolles Vorgehen, aufzuzeigen.
Rechtsanwalt Dr. Haslinger hat sich genau dies zur Aufgabe gemacht: Mit 20 Jahren Erfahrung im Banken- und Versicherungsrecht steht Dr. Haslinger als Experte betroffenen und geschädigten KreditnehmerInnen mit seiner rechtlichen Expertise zur Seite und hilft, stets die bestmögliche Lösung für jeden Einzelfall zu finden.

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