Erfahren Sie mehr über uns!
Wir haben uns auf die Problematik der Fremdwährungskreditverträge spezialisiert
Dr. Haslinger unterstützt gemeinsam mit dem Team seiner Rechtsanwaltskanzlei schon seit vielen Jahren KreditnehmerInnen bei der Findung und Umsetzung maßgeschneiderter und individuellen Lösungen.
Dr. Haslinger ist mit 20 Jahren Erfahrung im Banken- und Versicherungsrecht, Experte im Kredit- und Finanzbereich. Als Fachbuchautor im Wertpapierrecht, kennt Dr. Haslinger die spezielle Rechtsmaterie und verzeichnete als erfahrener Prozessanwalt im Kampf gegen Finanzinstitutionen für seine Mandanten zahlreiche Erfolge.
Wir verhelfen VerbraucherInnen zu ihrem Recht!
Rechtsanwalt Haslinger: "Ich weiß aus Erfahrung, dass durch die Bündelung von Interessen vieler „Kleiner“ auch gegen (vermeintlich) „Große“ erfolgreich vorgegangen werden kann. Das beste Beispiel dafür war, 2005, das Massenverfahren: „AMIS“ - Schadensumme ca. € 80 Millionen; der bis dahin größte Anlegerskandal Österreichs: Letztlich konnte ich nach erfolgreichem Vorgehen gegen Banken, Fonds, die Anlegerentschädigung (AeW) und sogar die Republik-Österreich etwa 1.000 Geschädigten zum Ersatz des Großteils Ihres Schadens verhelfen!"
Zahlreiche Erfolge
Rechtsanwalt Haslinger vertrat Geschädigte erfolgreich, ua. in den Causen:
- CHF - Fremdwährungskredit, Bank Austria - Unicredit AG
- Kryptowährungsbetrug „DaVinci“
- Goldprofessionell AG - Schweizer Notar T. Seitz
- Meinl European Land (MEL) - Meinl Bank
- Anlegerbetrugsfall „AVW – Auer von Welsbach-Genußscheine“
- Immofinanz/Immoeast-Aktien, AWD
- Constantia Privatbank AG - Lehman Brothers Anleihe: "FX-Garant"
- Primeo Fonds der Bank Austria - Unicredit AG
- ALPINE-Anleihen & ERSTE BANK
Wir setzen uns wirklich für Sie ein!
Zahlreiche Betroffene konnten, unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Haslinger, Entschädigungen in Millionenhöhe erhalten. Im unermüdliche Einsatz im Interesse seiner MandantInnen verzeichnete Dr. Haslinger wesentliche Erfolge ua. vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH), dem Verfassungsgerichtshofes (VFGH) sowie vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH).

Neben großen Massenverfahren ist Rechtsanwalt Haslinger auch bei individuellen sowie kleinen Massenverfahren aktiv erfolgreich, wie zum Beispiel bei Klagen gegen Versicherungen wegen eines Rücktritts von Lebensversicherungen oder unzulässig verrechneten Gebühren und Kosten sowie bei fehlerhaften Wertpapieren und deren Beratung.