Aktuelle Beratung für CHF-Problemkredite und Erweiterung auf variabel verzinste Kredite

Auf Grund des großen Interesses von Betroffenen hat Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger eine umfassende Ausweitung seiner Beratungsaktion für

  • Franken-Fremdwährungskredite sowie
  • (aktuell) variabel verzinste Kredite

vorgenommen.

Nicht nur bei Franken-Krediten haben sich in den letzten Monaten einige neue Ansatzpunkte ergeben. Selbst wenn der Kredit als solches etwa wegen Verjährungsproblemen nicht „aus der Welt“ geschafft werden kann, könnten sich etwa bei der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren eine Linderung des Problems ergeben.

Dr. Haslinger hat ein neues, aus Modulen aufgebautes Beratungspaket für Betroffene entwickelt, das einerseits der Bestimmung des juristischen „Status quo“ der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer dient, andererseits aber in verschiedenen Aufbau-Modulen versucht, das Problem trotz Hürden in puncto Verjährung oder wechselhafter Rechtsprechung zu lindern.

Dazu zählt etwa die

  • Schadenminimierung durch rechtliche Beurteilung bzgl. allfällige Vertragsrückabwicklung bzw. Anfechtung der Gesamtsituation
  • Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren,
  • Prüfung der Kostentransparenz bzw.
  • Abschlusskosten bei Lebensversicherungen oder
  • Rückabwicklung mangelhafter Tilgungsträger, die den Kredit zum Laufzeitende abdecken sollten.

Weiters bietet der Verein

  • Beratung und Unterstützung betreffend zu selbstständigen Bemühungen zur Kredit-Konvertierung und Umschuldung an.

Ziel ist eine anwaltlich begleitete Problemlösung, um kostenintensive Verfahren zu vermeiden. Bitte bedenken Sie: Das Problem der Franken-Kredite darf nicht ignoriert werden. Es geht darum, für Betroffene Klarheit zu schaffen und Lösungen zu finden. Eine etwaige Versteigerung des Eigenheims bei Kredit-Endfälligkeit muss verhindert werden. Bereits ein teilweise Rückführung von Summen an Sie auf rechtlicher Basis kann für Sie zu wesentlichen Verbesserungen führen.

 

Tipp: Holen Sie sich eine profunde Fachmeinung eines Anwalts ein! Sie wissen danach, wo Sie sozusagen "stehen" und gewinnen für sich Klarheit!

 

Aktuell kamen uns eine Vielzahl von Berichten von Inhabern von variabel verzinsten Krediten zu Ohren, die noch rechtzeitig vor dem Steigen der Zinsen bei der Bank in einen Fixzins-Kredit umsteigen wollten, Banken aber davon abrieten, da sie der falschen Annahme waren, dass die Zinsen nie erhöht werden. Bei, aus fachlicher Sicht, krassen und realitätsfernen Beratungen sind daher Schadenersatzansprüche zu prüfen. Auch diesen Problemfällen widmet sich Dr. Haslinger regelmäßig.

 

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