Schweizer Franken – Fremdwährungskredite – Konvertierung empfohlen?

Die Bank Austria, jene Bank, die in der Vergangenheit zahlreichen Kreditnehmern zu einer CHF-Kredit geraten hatte und deren Kunden heute massive Verluste bei Tilgungsträgern und Kreditobligo erlitten haben, rät nun Kunden mit Fremdwährungskrediten, Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen und weist darauf hin, dass viele österreichische Kreditnehmer bereits auf die nachteilige Währungsentwicklung reagiert und ihr persönliches Risiko durch Umwandlung in den Euro reduziert haben. Um weiteren Verlusten durch die Abwertung des Euro oder des Tilgungsträgers vorzubeugen, empfiehlt die Bank Austria die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit ihren sogenannten „Fremdwährungskredit-Experten“, um lt. Bank „individuell passende Maßnahmen zu besprechen“. Die Bank Austria gibt dabei vor, maßgeschneiderte Lösung anzubieten!

Doch wie sollen betroffen Kunden sich verhalten?

Welche Folgen hat eine Konvertierung für die mögliche Geltendmachung von potenziellen Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüchen?

Wie wirkt sich eine Umstellung auf Euro für die Verzinsung des Kredites aus?

Betroffenen Kunden kann meiner Ansicht nach keine allgemein gültige Empfehlung erteilt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Lebens- und Beratungs-Situationen ist eine umfassende unabhängige Beratung notwendig, um die geeignetste Risikominderungsstrategie individuell zu treffen.

 

Bestehen Möglichkeiten zur Minimierung von Verlusten, Schadenersatz- oder Rückabwicklungsansprüchen?

In den letzten Jahren waren Fremdwährungskredite, meist in Schweizer Franken, CHF, modern. Insbesondere Schweizer Franken Kredite sind in Österreich immer noch präsent; dies mit einem Gesamtvolumen von etwa 8 Milliarden Euro. Durch die Aufwertung des CHF gegen den Euro haben Kreditnehmer erhebliche Schäden erlitten. Die Kreditsumme stieg trotz laufender Zahlungen in Folge der ungünstigen Wechselkursentwicklung auf bis zu 150% der aufgenommenen Kreditsumme. Zusätzlich besteht ein erhebliches Risiko aufgrund der schlechten Wertentwicklung von Tilgungsträgern, die zur Rückzahlung der Fremdwährungskredite am Ende der Laufzeit empfohlen wurden.

Oft sind Schadenersatzansprüche aufgrund unzureichender Aufklärung mittlerweile verjährt, jedoch eröffnet die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine neue Möglichkeit, um bestehende Kreditverträge anzufechten. Der EuGH hat entschieden, dass Kreditverträge für nichtig erklärt werden können, wenn das nationale Gericht zentrale Klauseln des Vertrags als grob benachteiligend oder missbräuchlich erachtet. Der EuGH vertritt dabei eine strengere Rechtsauffassung zugunsten der Kreditnehmer.

Ebenso kann die Rückabwicklung schadensstiftender Tilgungsträger (Lebensversicherungen), die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Kreditgewährung- und Kreditabwicklung, wie auch die Rückforderung unzulässig verrechneter Gebühren bei Krediten und Lebensversicherungen, dazu beitragen die erlittenen Schäden zu minimieren!

 

Mehr Informationen erhalten Sie hier: https://www.kreditanwalt.at/

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